Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts Hendriks Deco B.V. mit Sitz in Geleen  an der Tomeikerweg 41 6161 RB Geleen 

Artikel 1 *Anwendbarkeit dieser Bedingungen*
Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts Hendriks Deco B.V., im Folgenden Hendriks Deco genannt, und dem Vertragspartner, worauf Hendriks Deco diese Bedingungen als anwendbar erklärt hat, insofern beide Parteien nicht ausdrücklich in Schriftform von diesen Bedingungen abweichen.

Artikel 2 *Lieferung*
a. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager.

b. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gekauften Sachen zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an welchem ihm diese gemäß Vertrag zur Verfügung gestellt werden. Verweigert der Vertragspartner die Abnahme oder bleibt er mit der Verschaffung von für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen in Verzug, so werden die Sachen auf Gefahr des Vertragspartners gelagert. Der Vertragspartner ist in diesem Fall alle zusätzlichen Kosten, wozu auf jeden Fall die Lagerkosten gehören, geschuldet.

Artikel 3 *Lieferfrist*
Wenn die bestellten Artikel auf Lager sind, liegen die Lieferzeiten zwischen 5 und 10 Werktagen *. Dies kann je nach Jahreszeit oder anderen Umständen leicht variieren. Während der Ferien hantieren wir angepasste Lieferzeiten.

Bei nicht fristgemäßer Lieferung hat der Vertragspartner Hendriks Deco daher schriftlich in Verzug zu setzen. Als höhere Gewalt aufseiten von Hendriks Deco als Ursache einer nicht fristgemäßen Lieferung gelten alle Bedingungen, die nach billigem Ermessen als einer fristgemäßen Lieferung im Wege stehend anzusehen sind. Als höhere Gewalt gilt insbesondere die unterlassene oder nicht fristgemäße Lieferung eines oder mehrerer Lieferanten an Hendriks Deco, oder wenn die von diesen Lieferanten verkauften Sachen Hendriks Deco nicht oder nicht fristgemäß erreichen. In diesen Fällen hat Hendriks Deco die Wahl, entweder die Lieferung bis zu einem dem Vertragspartner anzugebenden Zeitpunkt auszusetzen oder den Vertrag zu lösen. Der Vertragspartner ist, außer im Falle von höherer Gewalt, nur dann berechtigt, die Lösung des Vertrags zu fordern, wenn Hendriks Deco nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist und der in einer schriftlichen Mahnung gesetzten, angemessenen Frist zur Erfüllung noch immer in Verzug ist und die Leistungsstörung nicht von besonderer Art oder als geringfügig zu betrachten ist. Eine Überschreitung der Lieferfrist durch welche Ursache auch immer bewirkt für den Vertragspartner kein Recht auf Schadenersatz oder auf Nichterfüllung irgendeiner sich für ihn aus dem Vertrag oder einem damit zusammenhängenden Vertrag ergebenden Pflicht.

Artikel 4 *Änderung der zu liefernden Sachen*
Hendriks Deco ist berechtigt, Sachen zu liefern, die von den Vereinbarungen abweichen, sofern es Änderungen der zu liefernden Sachen, der Verpackung oder der dazugehörigen Dokumentation, die erforderlich sind, um anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu genügen, oder geringe Änderungen der Sachen, die einer Verbesserung gleichkommen, betrifft.

Artikel 5 *Beendigung des Vertrages*
a. Die Forderungen von Hendriks Deco an den Vertragspartner sind in den folgenden Fällen unverzüglich fällig:

– sofern Hendriks Deco nach Vertragsschluss Bedingungen zur Kenntnis gelangen, die Hendriks Deco einen berechtigten Grund zu der Befürchtung, dass der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nachkommen wird, geben;

– sofern Hendriks Deco den Vertragspartner bei Vertragsschluss um die Leistung einer Sicherheit ersucht hat und sofern diese Sicherheit nicht geleistet wird oder unzureichend ist. In den genannten Fällen ist Hendriks Deco berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, beides unbeschadet des Rechts von Hendriks Deco auf Forderung von Schadenersatz.

b. Ergeben sich Umstände in Bezug auf Personen und/oder Materialien, derer sich Hendriks Deco bei der Ausführung des Vertrags bedient oder zu bedienen pflegt, welche von solcher Art sind, dass die Ausführung des Vertrags unmöglich oder dermaßen mühselig und/oder unverhältnismäßig aufwendig wird, dass die Erfüllung des Vertrags angemessenerweise nicht verlangt werden kann, so ist Hendriks Deco berechtigt, den Vertrag zu lösen.

Artikel 6 *Eigentumsvorbehalt*
a. Die von Hendriks Deco gelieferten Sachen bleiben im Eigentum von Hendriks Deco, bis der Vertragspartner allen hierunter folgenden Pflichten kraft aller mit Hendriks Deco geschlossener Kaufverträge genügt hat: – die Gegenleistung(en) in Bezug auf gelieferte oder zu liefernde Sachen selbst; – eventuelle Forderungen aufgrund der Nichterfüllung durch den Vertragspartner von Kaufverträgen oder einem Kaufvertrag.

b. Durch Hendriks Deco gelieferte Sachen, die kraft Absatz a unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nur im Rahmen normaler Geschäftstätigkeit weiterverkauft werden. Im Übrigen ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Sachen zu verpfänden oder irgendein anderes Recht darauf zu begründen.

c. Kommt der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nach oder besteht die begründete Befürchtung, dass er dies nicht tun wird, so ist Hendriks Deco berechtigt, die gelieferten Sachen, auf denen der Eigentumsvorbehalt gemäß Absatz a ruht, bei dem Vertragspartner oder bei Dritten, die die Sache für den Vertragspartner bewahren, abzuholen oder abholen zu lassen. Der Vertragspartner ist immer verpflichtet, hierbei in vollem Umfange mitzuwirken.

d. Wollen Dritte ein Recht an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen begründen oder begründen lassen, so ist der Vertragspartner verpflichtet, Hendriks Deco so schnell wie in zumutbarer Weise erwartet werden kann, darüber zu benachrichtigen.

e. Der Vertragspartner ist auf das erste Ersuchen von Hendriks Deco hin verpflichtet: – die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Feuer, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police zur Einsicht vorzulegen; – alle Ansprüche des Vertragspartners an Versicherer in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen auf die in Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vorgeschriebene Weise an Hendriks Deco zu verpfänden; – die Forderungen, welche der Vertragspartner beim Weiterverkauf der durch Hendriks Deco unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen erwirbt, auf die in Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vorgeschriebene Weise an Hendriks Deco zu verpfänden; – die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen als Eigentum von Hendriks Deco zu kennzeichnen; – auf andere Weise an allen vernünftigen Maßnahmen, welche Hendriks Deco zum Schutze seines Eigentumsrechts in Bezug auf die Sachen vornehmen möchte und die den Vertragspartner bei der normalen Ausübung seiner Geschäfte nicht in unangemessener Weise beeinträchtigen, mitzuwirken.

Artikel 7 *Mängel, Fristen für Rügen, Reklamationen*
a. Der Vertragspartner hat die gekauften Sachen bei der Lieferung zu inspizieren. Hierbei hat der Vertragspartner zu überprüfen, ob das Gelieferte dem Vertrag entspricht, nämlich: – ob die richtigen Sachen geliefert wurden; – ob die Anzahl der gelieferten Sachen vereinbarungsgemäß ist; – ob die gelieferten Sachen den vereinbarten Qualitätsanforderungen oder, wenn diese fehlen, den Anforderungen, die für eine normale Nutzung und/oder für normale Handelszwecke gestellt werden können, genügen.

b. Werden sichtbare Mängel oder Defizite festgestellt, so hat der Vertragspartner diese innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich und  vorsehen mit Fotos an Hendriks Deco zu melden.

c. Auch wenn der Vertragspartner rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Pflicht zur Bezahlung und Abnahme der gemachten Bestellungen bestehen. Die Sachen können lediglich nach vorheriger schriftlicher Einwilligung an Hendriks Deco zurückgegeben werden, in welchem Fall Hendriks Deco dem Vertragspartner eine Gutschriftanzeige zusendet.

Artikel 8 *Preiserhöhung*

Alle Preise werden ohne Mehrwertsteuer bewertet.

Hat Hendriks Deco mit einem Vertragspartner einen bestimmten Preis vereinbart, so ist Hendriks Deco dennoch zu einer Erhöhung des Preises berechtigt. Hendriks Deco kann den bei der Lieferung geltenden Preis gemäß der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisliste in Rechnung stellen.

Artikel 9 *Bezahlung*
a. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Bezahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen:

– mittels eines gesetzlichen Zahlungsmittels in der Geschäftsstelle von Hendriks Deco;

– durch Überweisung des fälligen Betrags auf das Konto auf den Namen der »Besloten Vennootschap Hendriks Deco B.V.« zu Geleen unter Angabe der *Debitorennummer, Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums.*

Nach acht Tagen ab Rechnungsdatum ist der Vertragspartner in Verzug. Der Vertragspartner ist ab dem Moment, da er in Verzug ist, über den fälligen Betrag Zinsen in Höhe der zum Rechnungsdatum geltenden gesetzlichen Zinsen geschuldet.

c. Bezahlungen haben ohne Nachlass oder Verrechnung zu erfolgen.

Artikel 10 *Verpackung*

Europalette werden immer ausgetauscht zum Zeitpunkt von Lieferung.

Artikel 11 *Krediteinschränkung*
Ist nicht anwendbar

Artikel 12 *Inkassokosten*
Unterlässt der Vertragspartner die Erfüllung einer oder mehrerer seiner Pflichten oder ist er damit in Verzug, so gehen alle angemessenen Kosten zur Erlangung der außergerichtlichen Befriedigung auf die Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist auf jeden Fall geschuldet:

Artikel 13 *Haftung*
Hendriks Deco haftet nicht für von dem Vertragspartner mittel- oder unmittelbar erlittenen Schaden gleich welcher Art. Hendriks Deco ist zu keinem Ersatz von Schäden verpflichtet, die bei der oder durch die Nutzung des Gelieferten oder durch dessen Unbrauchbarkeit für den Zweck, zu dem es der Vertragspartner angeschafft hat, entstanden sind. Mit der Empfangnahme des Gelieferten durch den oder im Namen des Vertragspartner schützt dieser Hendriks Deco vor allen eventuellen Ansprüchen des Vertragspartners und/oder Dritten auf Bezahlung eines Schadenersatzes, gleichgültig, ob der Schaden infolge eines Herstellungsfehlers oder durch andere Ursachen entstanden ist. Sollte Hendriks Deco dennoch gegenüber dem Vertragspartner als haftbar erachtet werden, dann kann der Vertragspartner Schadenersatz maximal in Höhe des Rechnungsbetrags für das von Hendriks Deco dem Vertragspartner Gelieferten, aufgrund dessen die Haftpflicht entstanden ist, fordern.

Artikel 14 *Schlichtung von Streitigkeiten*
Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften über die Zuständigkeit des Zivilgerichts wird jede Streitigkeit zwischen Hendriks Deco und dem Vertragspartner dem Arrondissementsgericht zu Maastricht, insofern dieses zuständig ist, vorgelegt. Hendriks Deco bleibt jedoch berechtigt, den Vertragspartner vor das von Gesetzes wegen oder aufgrund internationaler Verträge zuständige Gericht vorzuladen.

Artikel 15 *Maßgebendes Recht*
Alle Verträge zwischen Hendriks Deco und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht der Niederlande.

Artikel 16 *Mindest Bestellabnahme, Versandkosten und Zahlungsmodalitäten*

Frachtfreie Beträge

€600,-             Niederlande, Belgien, Deutschland (Ruhrgebiet)

€800,-             Deutschland (übrige Regionen), Nordfrankreich, Luxemburg

€1000,-           Österreich, Polen, Sudfrankreich

€1200,-           Schweiz, Spanien, Portugal, Italien, Ungarn, Slowenien, Tschechien, Irland und Dänemark

€1300,-           England, Kroatien

Sonstige Ländern sind auf Anfrage erhältlich

Niederlande, Belgien, Deutschland (Ruhrgebiet)

€300 - €400    €45,- Transportkosten          

€400 - €500    €35,- Transportkosten                     

€500 - €600    €25,- Transportkosten

Nordfrankreich + Luxemburg

Postleitzahl : 02 08 10 51 52 54 55 57 59 60 62 67 68 75 77 78 80 88 91 92 93 94 95

€500 - €600    €60,- Transportkosten

€600 - €700    €45,- Transportkosten

€700 - €800    €30,- Transportkosten          

Sudfrankreich

€500 - €600    €90,- Transportkosten

€600 - €700    €75,- Transportkosten

€700 - €800    €60,- Transportkosten

€800 - €900    €45- Transportkosten

€900 - €1000  €30,- Transportkosten          

Deutschland, übrige Regionen

€400 - €500    €55,- Transportkosten

€500 - €600    €45,- Transportkosten

€600 - €700    €35,- Transportkosten

€700 - €800    €25,- Transportkosten

Polen, Österreich:

€550 - €700    €75,- Transportkosten

€700 - €850    €55,- Transportkosten

€850 - €1000   €35,- Transportkosten

Schweiz, Spanien, Portugal, Italien, Ungarn, Slowenien, Tschechien, Irland und Dänemark:

€600 - €800    €75,- Transportkosten

€800 - €1000  €55,- Transportkosten

€1000-€1200   €35,- Transportkosten                                                       

England

€800 - €1300   €65,- Transportkosten

Fragen?

Kontaktieren Sie uns bitte: +31 (0)46 474 2323 oder info@hendriksdeco.com